Keine Diskriminierung.
Ja, Sie überreagieren.
…und Sie schmälern einen sehr wichtigen Schutzmechanismus mit banalem Unsinn !
Tatsächlich steht es Arbeitgebern frei, die geeigneten Qualifikationen und Persönlichkeiten ihrer Mitarbeiter so zu wählen, wie sie es wünschen und wie sie es für passend für ihr Unternehmen halten.
*Diskriminierung ist abzulehnen aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Alter usw. *
Überprüfen Sie die Antidiskriminierungsgesetze in Ihrem Land, Sie werden keine Videospiele in der Liste finden…
Ich stimme Ihnen jedoch zu, es ist nicht die klügste Entscheidung, das aufzunehmen.
Es ist nicht einmal für den Job erforderlich, nur für denjenigen, der einstellt, jemanden zu haben, mit dem man sich gleichgesinnt fühlt.
Man könnte jedoch argumentieren, dass es darum geht, ein gewisses Unternehmensklima zu schaffen, was nichtsdestotrotz in Ordnung ist.
BEARBEITUNG:
Ich sehe die Stelle auch nicht als diskriminierend an.
A) Aufwachsen um die Zeit der SNES herum ist nur ein BONUS
B) jemanden zum Beispiel in leitender Funktion mit X Jahren Erfahrung einzustellen und damit eine bestimmte Altersgruppe (jung) auszuschließen, ist völlig legal und überhaupt keine Diskriminierung.
Altersdiskriminierung wäre, wenn eine junge und eine alte Person die Kriterien der Arbeitsplatzbeschreibung erfüllen und sie die junge Person einstellen, “weil jung ”.
Bitte prüfen Sie das folgende US-Gesetz für weitere Einzelheiten: https://www.dol.gov/general/topic/discrimination/agedisc
Großen Dank an Richard U für die Bereitstellung des Links!
§623. Verbot der Altersdiskriminierung
(a) Praktiken des Arbeitgebers
Es ist ungesetzlich, wenn ein Arbeitgeber-
(1) es versäumt oder sich weigert, […] eine Person […] einzustellen. aufgrund des Alters dieser Person;
(f) Gesetzliche Praktiken; Alter und berufliche Qualifikation; andere angemessene Faktoren; Gesetze des ausländischen Arbeitsplatzes;
Dienstalterssystem; Versorgungspläne für Arbeitnehmer; Entlassung oder Disziplinierung aus gutem Grund
Es ist nicht ungesetzlich [… ]-
(1) jede anderweitig verbotene Maßnahme zu ergreifen[…], wenn das Alter eine in gutem Glauben erworbene berufliche Qualifikation ist, die für den normalen Betrieb vernünftigerweise erforderlich ist[…] oder wenn die Differenzierung auf anderen vernünftigen Faktoren als dem Alter beruht[… oder wenn solche Praktiken einen Mitarbeiter an einem Arbeitsplatz in einem fremden Land betreffen und die Einhaltung […] dazu führen würde, dass […] gegen die Gesetze des Landes verstoßen würde, in dem sich dieser Arbeitsplatz befindet;
Bachten Sie, dass andere Länder andere Gesetze haben werden…