2015-03-05 04:41:58 +0000 2015-03-05 04:41:58 +0000
7
7
Advertisement

Wann genau im Einstellungsverfahren für eine neue Stelle sollte ich meine derzeitige Stelle zwei Wochen im Voraus ankündigen?

Advertisement

Ich habe derzeit eine Stelle bei einem Software-Unternehmen (in den USA), in dem in jüngster Zeit eine ganze Reihe leitender Mitarbeiter wegen Managemententscheidungen ausgeschieden sind. Das Unternehmen war früher ein großartiger Arbeitsplatz, aber es geht bergab. Zwei meiner ehemaligen Mitarbeiter haben mich für eine Stelle in ihrer neuen Firma (die sie lieben) empfohlen. Ich schickte meinen Lebenslauf ein und erhielt sofort eine sehr eifrige Antwort, zu einem Vorstellungsgespräch zu kommen, und dass meine früheren Mitarbeiter und einige ehemalige Klassenkameraden von mir, die dort arbeiten, alle sehr gute Dinge über mich zu sagen hätten. Ehrlich gesagt erwarte ich, dass das Vorstellungsgespräch recht gut verlaufen wird, und ich wäre nicht überrascht, wenn sie mir ein Stellenangebot schicken würden.

Meine Frage ist, an welchem Punkt des Prozesses ist es für mich sicher (und angemessen), meinem derzeitigen Arbeitgeber eine zweiwöchige Kündigungsfrist einzuräumen? Nachdem ich ein Startdatum für meine neue Stelle habe? Nachdem ich das Stellenangebot unterschrieben habe?

Advertisement
Advertisement

Antworten (2)

18
18
18
2015-03-05 04:58:39 +0000

Meine Frage lautet: An welchem Punkt des Prozesses ist es für mich sicher (und angemessen), meinem derzeitigen Arbeitgeber eine zweiwöchige Kündigungsfrist zu setzen? Nachdem ich ein Startdatum für meine neue Stelle habe? Nachdem ich das Stellenangebot unterschrieben habe?

Wenn Sie ein unterschriebenes Stellenangebot haben (sowohl von Ihnen als auch vom Unternehmen) und alle Eventualitäten erfüllt sind

Warum sollten Sie Ihre zwei Wochen einplanen, nur weil Sie ein Vorstellungsgespräch führen, ein Angebot haben oder verhandeln? Die Verhandlungen könnten scheitern, die Finanzen könnten sich ändern. Sie könnten unerwartet einen Drogen-/Hintergrundtest nicht bestehen. Tun Sie nichts, bevor Sie nicht wissen, dass Sie die Stelle haben!

0
0
0
2015-03-05 10:22:26 +0000

Die Kündigung sollte dem derzeitigen Arbeitgeber erst nach Erhalt eines verbindlichen Angebotsschreibens des neuen Arbeitgebers vorgelegt werden. Man sollte niemals vorher kündigen. Das Geschäftsszenario ist die ganze Zeit voller Ungewissheit und man weiß nie, wann der neue Arbeitgeber seine Entscheidung zur Einstellung/Rekrutierung überprüfen wird. Mein Rat: Seien Sie sicher

Advertisement

Verwandte Fragen

21
13
10
14
3
Advertisement
Advertisement